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Geschichte

Entstehung - Verwaltung

Im äußersten Nordwesten des Landkreises Celle liegt der Gemeindefreie Bezirk Lohheide. Seine Entstehungsgeschichte beginnt in den Jahren 1935/36, als für die damalige deutsche Wehrmacht zwischen Bergen und Fallingbostel der Truppenübungsplatz Bergen angelegt wurde. Mit dem Erwerb der benötigten Flächen von rund 30.000 Hektar durch die Reichsumsiedlungsgesellschaft (RUGES) erfolgte zugleich auch die Auflösung von 24 Gemeinden. Im Landkreis Celle waren davon die Ortschaften Hörsten, Hoppenstedt, Hohne, Hasselhorst, Hohnerode, Manhorn, Lohe, Bredebeck und Gudehausen betroffen, deren Bewohner umgesiedelt wurden. Auch die Orte Becklingen, Wardböhmen, Bleckmar, Bergen, Belsen und Meißendorf mussten erhebliche Flächen an den Truppenübungsplatz abtreten. Die am Platzrand vorhandenen Bauernhöfe und anderen Gebäude fanden zur Unterbringung von Platzbediensteten Verwendung. Lange Zeit blieb unklar, in welcher Form die gemeindliche Verwaltung des Truppenübungsplatzes erfolgen sollte. Aufgrund einer Denkschrift des Landrates von Fallingbostel wurde für diesen Zweck schließlich am 01. August 1938 nach Maßgabe der Entscheidung des Oberpräsidenten Hannover vom 02. Juni 1938 der „Gutsbezirk Platz Bergen“ gebildet und voll in den Landkreis Fallingbostel eingegliedert. Verfassung und Verwaltung des Gutsbezirks regelten sich fortan nach der Verordnung über gemeindefreie Grundstücke und Gutsbezirke vom 15. November 1938. Gutsvorsteher war bis 1945 ein Oberfeldzahlmeister von der Standortverwaltung. Nach Kriegsende wurden die geräumten Ortschaften des Truppenübungsplatzes auf Veranlassung der britischen Militärregierung wieder besiedelt. Die teilweise stark verfallenen Hofstellen erhielten Vertriebene pachtweise zur landwirtschaftlichen Nutzung. Außerdem wurden sie in vorhandenen Baracken und anderen noch erhaltenen Gebäuden untergebracht. Am 1. November 1945 erfolgte aufgrund einer Verordnung des Oberpräsidenten Hannover die Teilung des Gutsbezirks Platz Bergen in zwei selbständige Bereiche, nämlich in die Gutsbezirke Osterheide und Lohheide. Während Osterheide beim Landkreis Fallingbostel verblieb, wurde Lohheide mit all seinen Flächen und Baulichkeiten wieder in den Landkreis Celle eingegliedert. Mit der seit 1951 zunehmenden militärischen Beanspruchung des Truppenübungsplatzes, der zunächst unter britischer Verwaltung stand und erst zum 01. April 1958 unter der Bezeichnung „NATO-Schießplatz Bergen-Hohne“ von der Bundeswehr übernommen wurde, gerieten die wieder besiedelten Ortschaften im Platzinneren aber in den Gefahrenbereich des Schießbetriebes und mussten erneut geräumt werden. Aufgrund der am 15. Juli 1958 vom Land Niedersachsen erlassenen Verordnung über die Verwaltung gemeindefreier Gebiete, erklärte der niedersächsische Minister des Innern den Gutsbezirk Lohheide ab 1. August 1958 zum „Gemeindefreien Bezirk Lohheide“. Verfassung und Verwaltung des Bezirks haben seitdem in der genannten Verordnung ihre noch heute gültige Rechtsgrundlage. Der Gemeindefreie Bezirk Lohheide umfasst also den im Landkreis Celle gelegenen Teil des Truppenübungsplatzes Bergen, der in seiner Gesamtheit mittlerweile als größter Übungsplatz Westeuropas gilt und der Öffentlichkeit natürlich nicht zugänglich ist. Platzverwalter ist die Bundeswehr, die sich dort auch mit allen verantwortlichen Stellen recht erfolgreich um die Erhaltung von Natur und Landschaft bemüht. Im Gebiet des Gemeindefreien Bezirks Lohheide, das eine Größe von 9.131 Hektar hat, befinden sich in den Randgebieten des Truppenübungsplatzes mit Bergen-Belsen, Bergen-Hohne, Bredebeck, Gudehausen, Hartmannshausen, Hasselhorst, Hörsten, Hoppenstedt und Vor dem Holze gegenwärtig neun bewohnte Ortsteile. Die Zahl der dem Melderecht unterliegenden Einwohner beläuft sich heute auf knapp 1.000 Personen, die größtenteils im Ortsteil Hasselhorst wohnen und, soweit sie erwerbstätig sind, ihren Lebensunterhalt meistens auch auf dem Truppenübungsplatz verdienen. Hasselhorst, neben dem Altdorf entstanden aus der 1938 für die Zivilbediensteten der Wehrmacht gebauten reichseigenen Wohnsiedlung, hat sich insbesondere nach Schaffung von zwei weiteren Wohngebieten des Bundes bzw. der Niedersächsischen Heimstätte für Räumungsbetroffene des Truppenübungsplatzes sowie eines beachtlichen privaten Eigenheimbereiches zum zivilen Mittelpunkt des Bezirks entwickelt. Hier befinden sich auch Kirche und Verwaltungsgebäude des Gemeindefreien Bezirks, ferner ein Forstamt und 3 Forstreviere für die forstliche Betreuung des Truppenübungsplatzes. Sieht man von diesem einmal ab, hat für den militärischen Bereich der Ortsteil Bergen-Hohne die größte Bedeutung. Außer den Dienststellen und Anlagen der Bundeswehr (Platzkommandantur und Standortverwaltung) ist hier im so genannten Lager Hohne eine britische Garnison mit nahezu 3.000 Soldaten stationiert. Außerdem wohnen dort noch etwa 1.000 Familienangehörige der Mitglieder der britischen Streitkräfte, denen zahlreiche wirtschaftliche, kulturelle und soziale Einrichtungen, beispielsweise Kaufhaus, Bank, Post, Schulen, Kindergarten, Kirchen, Bücherei, Sportanlagen und Schwimmbad, zur Verfügung stehen. Der Aufgabenbereich des Gemeindefreien Bezirks Lohheide entspricht grundsätzlich dem einer Gemeinde. Wie diese ist er in seinem Gebiet unter der Aufsicht des Landkreises, Träger der gesamten öffentlichen Aufgaben des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises, und wie diese hat er dazu eine eigene Verwaltung. Träger aller für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Kosten ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben als so genannter „öffentlich-rechtlich Verpflichteter“. Der Gemeindefreie Bezirk Lohheide verfügt in seinen zivil bewohnten Bereichen inzwischen über eine Vielzahl von kommunalen Einrichtungen, so z. B. Verwaltungsgebäude, Bücherei, Kindergarten, Straßen und Wege einschließlich Beleuchtungs- und Entwässerungsanlagen, Kläranlage mit Kanalnetz, Wasserversorgungsanlagen, Betriebshof mit Fuhrpark, Sport-, Erholungs- und Freiflächen, Freiwillige Feuerwehr mit allen dafür benötigten Baulichkeiten, Fahrzeugen und Geräten. Eine weitere Entwicklung ist insbesondere durch die vorrangige militärische Interessenlage begrenzt. Die Verwaltung des Gemeindefreien Bezirks wird von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben gestellt und von dem durch die Einwohnervertretung gewählten Bezirksvorsteher geleitet. Eine nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz und den für Gemeindewahlen maßgeblichen Vorschriften von der Bevölkerung gewählte Einwohnervertretung, deren Rechte in der Verordnung vom 15. Juli 1958 im Einzelnen festgelegt sind, wirkt an der Verwaltung mit. Durch Änderungsverordnung vom 04. Dezember 1996 wurden die Kompetenzen der Einwohnervertretung dahin gehend erweitert, dass die Beschlussfassung durch die Einwohnervertretung den zeitgemäßen Anforderungen angepasst wurde.

Die BImA als öffentlich-rechtlich Verpflichtete

Zum 01.01.2011 hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) mehrere sog. Sondereinrichtungen des Bundes übernommen. Hierzu gehören insbesondere die gemeindefreien Bezirke Osterheide und Lohheide, die einzigen zwei bewohnten von insgesamt 232 gemeindefreien Gebieten in der Bundesrepublik Deutschland.
Gemeindefreie Bezirke sind Bezirke, die keiner Gemeinde angehören. Der Ursprung dieser Gemeindefreiheit geht bereits auf das Jahr 1935 zurück, als die Wehrmacht hier zur Ansiedlung eines Übungsplatzes 24 Gemeinden aufgelöst und deren Bewohner umgesiedelt hatte. Bereits damals wurde ein sog. Gutsbezirk gegründet, der dann nach dem Krieg in zwei selbstständige Bereiche (Gemeindefreie Bezirke Osterheide und Lohheide) geteilt wurde.
Heute befindet sich hier ein Übungsplatz der NATO mit einer Fläche von rd. 270 km², der mit Übernahme der Liegenschaften des BMVg zum 01.01.2011 von der BImA in ihr Eigentum übernommen wurde.
Hintergrund der Ausgliederung dieser Flächen aus der kommunalen Ordnung sind die besonderen Erschwernisse, die ein so riesiger „Fremdkörper“ im Gemeindegebiet für betroffene Gemeinden mit sich brächte (z.B. Entfall der Grundsteuer, Einschränkung der gemeindlichen Planungshoheit, keine Möglichkeit der Gewerbeansiedlung). Diese Belastungen könnte eine „normale“ Gemeinde wirtschaftlich nicht tragen.
Die BImA ist als Grundstückseigentümerin nach geltendem Landesrecht als öffentlich-rechtlich Verpflichtete dafür verantwortlich, dass den Einwohnern der Bezirke die gemeindlichen Leistungen zur Verfügung stehen, die üblicherweise die Kommunen erbringen (Steuern und Abgaben, Meldewesen, Feuerwehr, Kindergärten). Die BImA stellt das notwendige Personal für die Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben. Hierzu zählt insbesondere der Bezirksvorsteher, der die Gemeindeverwaltung wie ein Bürgermeister leitet.
Da wegen der besonderen Struktur die Einnahmen der Bezirke nicht zur Deckung der Kosten ausreichen, leistet die BImA Zuschüsse als Deckungsbeitrag.
Anstelle des Gemeinderates gibt es eine sog. Einwohnervertretung.